Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Direktversicherung

Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine Direktversicherung. Nach § 3 Nr. 63 EStG können in eine Direktversicherung Beiträge in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung (West) pro Jahr steuer-und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden (im Jahr 2023 sind dies 3.650 €). Zusätzliche Beiträge in Höhe von 4% pro Jahr (im Jahr 2023 sind dies 3.650 €) sind steuerfrei möglich.

Vorteile:

  • Steuer- und Sozialversicherungsfreie Beitragszahlung
  • Weiterführung beim Arbeitgeberwechsel
  • Hartz IV geschützt
  • Kapital- oder Rentenwahlrecht
  • Klassische und Fondsgebundene Produkte

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