Betriebliche Altersvorsorge
Direktversicherung
Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf eine Direktversicherung. Nach § 3 Nr. 63 EStG können in eine Direktversicherung Beiträge in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung (West) pro Jahr steuer-und sozialversicherungsfrei eingezahlt werden (im Jahr 2025 sind dies 3.864 €). Zusätzliche Beiträge in Höhe von 4% pro Jahr (im Jahr 2025 sind dies 3.864 €) sind steuerfrei möglich.
Vorteile:
- Steuer- und Sozialversicherungsfreie Beitragszahlung
- Weiterführung beim Arbeitgeberwechsel
- Hartz IV geschützt
- Kapital- oder Rentenwahlrecht
- Klassische und Fondsgebundene Produkte